ADONEX

Schädlingsbekämpfung MIT GARANTIE !

...seit über 30 Jahren!


Risikominimierung

Finden Sie hier Informationen zu folgenden Themen: 

  • Ernsthafte Gefahr für Lagerbestand
  • Hauptgefahrenquellen erkennen
  • Lösungen für den Einzelhandel und Dienstleister


RISIKOMINIMIERUNGSMASSNAHMEN

RMM – Risikominimierungsmaßnahmen zur Schädlingsbekämpfung
In einem gesetzlichen Erlass des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus wird die Verwendung antikoagulanter Rodentizide geregelt. Dadurch sollen unionsrechtliche Vorschriften wie Behördenzuständigkeiten, Überwachungsbefugnisse und Sanktionen im Falle von Verwaltungsübertretungen kontrolliert werden.
Die Freigabe von Bioziden beruht auf einem Kompromiss zwischen der Notwendigkeit eines Schutzes von Mensch und Umwelt und der Wirksamkeit der Präparate und ist in der EU-Verordnung Nr.528/2012 geregelt. Die bioziden Wirkstoffe werden dabei in einem zweistufigen Verfahren auf Risiken und Wirksamkeit geprüft. Im Falle einer positiven Bewertung kann eine Zulassung beantragt werden. Eine ähnliche Regelung gilt übrigens für Waren, die mit einem bioziden Wirkstoff behandelt wurden.
Wir von ADONEX arbeiten in dieser Hinsicht seit Jahren mit den zuständigen Behörden zusammen, um den Einsatz bewährter und effizienter Schutzsysteme zu gewährleisten, die Kosten so gering wie möglich zu halten und umweltverträgliche Lösungen zu fördern.


Die Neuerungen der RMM-Maßnahmen auf einen Blick

  • Alle Anwender von Antikoagulanzien (Nagerködern) müssen für den Gebrauch geschult sein.
  • Gearbeitet werden darf ausschließlich mit zugriffsgeschützten Köderstationen, die von einem professionellen Schädlingsbekämpfungs-Unternehmen ausgelegt werden müssen.
  • Bei Einzelmaßnahmen oder akutem Befall müssen Kontrollen in kürzestmöglichen Abständen erfolgen.
  • Zur Prävention von Ratten- und Mäusebefall dürfen keine Köder mit Antikoagulanzien verwendet werden, Nagermonitoring darf grundsätzlich nur mit giftfreien Ködern bzw. Überwachungsgeräten erfolgen.
  • Ausnahmeregelung zur Dauerbeköderung (strategische Beköderung): Nach einer schriftlich abgefassten Gefahrenanalyse ist es ausgewiesenen Schädlingsbekämpfern erlaubt, ein Prophylaxe-System aus Ködern mit Antikoagulanzien über einen längeren Zeitraum in Unternehmen, Gebäuden oder an Gebäuden anzubringen, wenn von den Ratten und Mäusen eine besondere Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit des Menschen ausgeht. Für die Verwendung dieses Systems wurden bestimmte Mindest-Kontrollintervalle definiert.
  • Die Dokumentationsanforderungen wurden erhöht. So müssen etwa Art und Menge der eingesetzten Produkte, Einsatzort, Warnhinweise etc. angeführt werden.
  • Letztverantwortlich für die Einhaltung der Risikominimierungsmaßnahmen ist der Lebensmittelunternehmer bzw. Mieter des Gebäudes.

Aus den genannten Punkten wird klar, weshalb man bei der Schädlingsbekämpfung, dem Hygienemanagement und der Schädlingsprävention ein professionelles Unternehmen hinzuziehen sollte, das über eine umfangreiche Palette an Möglichkeiten und Methoden der Schädlingsbekämpfung verfügt. Wir von ADONEX haben außerdem noch langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet.


Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zur genannten Thematik finden Sie auf der Website des Umweltbundesamtes. Auf Wunsch erstellen wir gerne ein maßgeschneidertes Monitoring- oder Bekämpfungskonzept für Sie. Treten Sie diesbezüglich bitte mit uns in Kontakt!

Über 150 000 erfolgreiche Schädlingsbekämpfungen für Privat und Gewerbe!