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Schädlingsbekämpfung MIT GARANTIE !
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Risikominimierung
Finden Sie hier Informationen zu folgenden Themen:
RMM – Risikominimierungsmaßnahmen zur Schädlingsbekämpfung
In einem gesetzlichen Erlass des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus wird die Verwendung antikoagulanter Rodentizide geregelt. Dadurch sollen unionsrechtliche Vorschriften wie Behördenzuständigkeiten, Überwachungsbefugnisse und Sanktionen im Falle von Verwaltungsübertretungen kontrolliert werden.
Die Freigabe von Bioziden beruht auf einem Kompromiss zwischen der Notwendigkeit eines Schutzes von Mensch und Umwelt und der Wirksamkeit der Präparate und ist in der EU-Verordnung Nr.528/2012 geregelt. Die bioziden Wirkstoffe werden dabei in einem zweistufigen Verfahren auf Risiken und Wirksamkeit geprüft. Im Falle einer positiven Bewertung kann eine Zulassung beantragt werden. Eine ähnliche Regelung gilt übrigens für Waren, die mit einem bioziden Wirkstoff behandelt wurden.
Wir von ADONEX arbeiten in dieser Hinsicht seit Jahren mit den zuständigen Behörden zusammen, um den Einsatz bewährter und effizienter Schutzsysteme zu gewährleisten, die Kosten so gering wie möglich zu halten und umweltverträgliche Lösungen zu fördern.
Die Neuerungen der RMM-Maßnahmen auf einen Blick
Aus den genannten Punkten wird klar, weshalb man bei der Schädlingsbekämpfung, dem Hygienemanagement und der Schädlingsprävention ein professionelles Unternehmen hinzuziehen sollte, das über eine umfangreiche Palette an Möglichkeiten und Methoden der Schädlingsbekämpfung verfügt. Wir von ADONEX haben außerdem noch langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zur genannten Thematik finden Sie auf der Website des Umweltbundesamtes. Auf Wunsch erstellen wir gerne ein maßgeschneidertes Monitoring- oder Bekämpfungskonzept für Sie. Treten Sie diesbezüglich bitte mit uns in Kontakt!
Über 150 000 erfolgreiche Schädlingsbekämpfungen für Privat und Gewerbe!